Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Nichtwohngebäude
Sie planen in ein energiesparendes Gebäude zu investieren? Dann denken Sie rechtzeitig daran, sich über die zahlreichen Fördermöglichkeiten im Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" zu informieren.
Eine Übersicht für den Neubau, die Sanierung und für einzelne Maßnahmen in Nichtwohngebäuden stellen wir in diesem Artikel vor. Ebenso die Zuschüsse für die fachliche Begleitung sowie eine fundierte Energieberatung zur Ausarbeitung eines Energiekonzepts für Ihr Vorhaben.
Generell gilt: Die Beantragung muss immer vor Vorhabensbeginn erfolgt sein. Als Vorhabensbeginn wird die Unterzeichnung eines Auftrags oder Vertrags einer ausführenden Fachfirma definiert. Planungsleistungen sind vorab zulässig.
Infos zum Programm beim BAFA finden Sie hier...
Infos zum Programm bei der KfW finden Sie hier...
Neubau von Nichtwohngebäuden
Ab dem 01.07.2021 fördert die KfW den Neubau eines Effizienzgebäudes mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem reinen Zuschuss.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 30 Mio. Euro. Die (Tilgungs-) Zuschüsse orientieren sich am erreichten Effizienzstandard. Der zweite Wert in der Klammer bezieht sich auf das Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse (Bonus auf den Zuschuss bei Erreichen von mind. 55 % Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kältebedarf des Gebäudes):
Der Zinssatz ist bonitätsabhängig und orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung.
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
Ab dem 01.07.2021 fördert die KfW die Sanierung eines Nichtwohngebäudes zu einem Effizienzgebäude mit einem Kredit & Tilgungszuschuss bzw. einem reinen Zuschuss. Ebenso förderfähig ist der Erwerb eines frisch sanierten Effizienzgebäudes.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, max. 30 Mio. Euro. Die (Tilgungs-) Zuschüsse orientieren sich am erreichten Effizienzstandard. Der zweite Wert in der Klammer bezieht sich auf das Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse (Bonus auf den Zuschuss bei Erreichen von mind. 55 % Anteil erneuerbarer Energien am Wärme- und Kältebedarf des Gebäudes):
Wichtiges Kriterium: Die Bauanzeige für das Gebäude muss mindestens 5 Jahre zurück liegen.
Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Gebäuden & Förderung Heizung 2021
Seit dem 02.02.2021 fördert das BAFA einzelne Maßnahmen mit einem Zuschuss, wenn Sie ein Firmengebäude energetisch sanieren wollen. Folgende Maßnahmen sind förderfähig (Zuschuss in Klammern):
Einzelmaßnahmen in Gebäuden
Einzelmaßnahmen bei der Heizungstechnik
Förderung beim Einbau einer (zweiter Wert in der Klammer gilt beim gleichzeitigen Austausch einer Ölheizung)
Die anrechenbaren Kosten liegen bei 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt bei max. 15 Mio. Euro.
Ab dem 01.07.2021 bietet die KfW die Förderung zudem als Kredit mit Tilgungszuschuss an.
Energetische Fachplanung & Baubegleitung
Für die Beantragung der Förderung verpflichtend: eine energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Experten mit Zulassung auf der Energieeffizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Eine Ausnahme davon stellen Einzelmaßnahmen bgzl. Heizungsanlage oder Heizungsoptimierung dar. Diese können auch durch eine Fachunternehmererklärung der ausführenden Fachfirma bestätigt werden.
Ansonsten gilt: Ohne Energieeffizienz-Experten keine Förderung für voranstehend aufgeführte Vorhaben!
Wir sind für die Programme gelistet und nehmen Ihnen die komplette Arbeit ab - von der Antragsstellung über die Vorplanung und Abstimmung mit den Fachfirmen bis hin zur Überprüfung der Ausführung und dem Erstellen des Verwendungsnachweises.
Diese Leistungen werden über die energetische Baubegleitung mit bis zu 50 % Zuschuss gefördert, bei max. 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und maximal ansetzbaren förderfähigen Kosten von 40.000 Euro. Dies gilt jeweils pro Antrag und Kalenderjahr.
Welche Maßnahmen für Energieeffizienz können Sie im Unternehmen umsetzen?
Oftmals ist nicht so ganz klar, wo die Einsparpotenziale im Unternehmen schlummern. Einzelne Themen sind im Fokus, eine umfassende Betrachtung und Bestandsaufnahme hat jedoch noch nicht stattgefunden. Hier bietet sich eine systematische Analyse Ihres Unternehmens an. Das BAFA fördert eine Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" mit bis zu 80 % Zuschuss.
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247:
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Details zum Programm sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier ...
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